°­´Ç°ù°ù³Ü±è³Ù¾±´Ç²Ô²õ²ú±ð°ìä³¾±è´Ú³Ü²Ô²µ und Sponsoring

°­´Ç°ù°ù³Ü±è³Ù¾±´Ç²Ô²õ²ú±ð°ìä³¾±è´Ú³Ü²Ô²µ

Hand lehnt angebotenen Geldbetrag ab

°­´Ç°ù°ù³Ü±è³Ù¾±´Ç²Ô²õ²ú±ð°ìä³¾±è´Ú³Ü²Ô²µ

Für die °­´Ç°ù°ù³Ü±è³Ù¾±´Ç²Ô²õ²ú±ð°ìä³¾±è´Ú³Ü²Ô²µ und -prävention in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist die Arbeitsgruppe °­´Ç°ù°ù³Ü±è³Ù¾±´Ç²Ô²õ²ú±ð°ìä³¾±è´Ú³Ü²Ô²µ (AGK) im Referat I C zuständig. Sie wurde 1995 vom Senat ins Leben gerufen und ist in erster Linie präventiv tätig.

Die AGK ist zuständig für die Prüfung des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns bei fiskalischer und hoheitlicher Tätigkeit im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie – als Aufsichtsbehörde – der ihr nachgeordneten µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô. Sie hat die Aufgabe, die Dienstkräfte zu sensibilisieren und die Einhaltung der Vorschriften zur °­´Ç°ù°ù³Ü±è³Ù¾±´Ç²Ô²õ²ú±ð°ìä³¾±è´Ú³Ü²Ô²µ und der angrenzenden Themenkomplexe “Sponsoring”, “Werbung” und “Belohnungen und Geschenke” zu überprüfen. Sie führt anlassbezogene Prüfungen und Routineprüfungen durch, erteilt Genehmigungen, fertigt Stellungnahmen und ist Ansprechpartnerin für die Dienstkräfte und andere Verwaltungen sowie für korruptionsbezogene Fragen aus dem politischen Raum.

Zudem ist sie Mitglied in der bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz angesiedelten, ressortübergreifenden und berlinweit tätigen Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe (AKA).

Ergänzt wird die °­´Ç°ù°ù³Ü±è³Ù¾±´Ç²Ô²õ²ú±ð°ìä³¾±è´Ú³Ü²Ô²µ in Berlin durch einen von der Justizverwaltung beauftragten Vertrauensanwalt. Seit dem 1. Oktober 2011 haben Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, dort anonym Hinweise auf vermutetes Fehlverhalten zu geben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Verdacht auf Straftaten von Bediensteten innerhalb der Hauptverwaltung des Landes Berlin und solchen Bereichen, für die das Land Verantwortung trägt.

Der Vertrauensanwalt steht zudem allen Beschäftigten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung.
Link zum Internetangebot des Vertrauensanwaltes

Sponsoring

Sponsoring Ordner

Sponsoring

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat für alle Senatsverwaltungen des Landes Berlin (einschließlich Senatskanzlei) und die ihnen nachgeordneten µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô und Einrichtungen die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring erlassen, um für die Dienstkräfte einen verlässlichen Handlungsrahmen sowie Rechtssicherheit zu schaffen. In dieser Vorschrift wird die Unterstützung der Verwaltung mittels Geld-, Sach- oder Dienstleistungen durch Dritte (private und öffentliche Unternehmen sowie Privatpersonen) geregelt. Die Arbeitsgruppe °­´Ç°ù°ù³Ü±è³Ù¾±´Ç²Ô²õ²ú±ð°ìä³¾±è´Ú³Ü²Ô²µ (AGK) überwacht im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport deren Einhaltung, insbesondere im Zusammenhang mit hoheitlichem Handeln, berät und prüft/entscheidet über Sponsoringvorgänge.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport erstellt und veröffentlicht aus Gründen der Transparenz zweijährlich einen Sponsoringbericht. Dieser enthält alle Leistungen ab 5.000 € an die einzelnen Senatsverwaltungen Berlins.

Hinweise

  • Die folgenden PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Fragen richten Sie bitte an die im Kontaktblock genannten Ansprechpersonen.
  • Weiteranwendung Verwaltungsvorschrift Sponsoring

    PDF-Dokument (139.3 kB) - Stand: 19. Juli 2022

  • Verwaltungsvorschrift Sponsoring

    PDF-Dokument (120.9 kB) - Stand: 31. Mai 2016

  • 8. Sponsoringbericht 2021/2022

    PDF-Dokument (661.0 kB)

  • 7. Sponsoringbericht 2019/2020

    PDF-Dokument (661.7 kB)

  • 6. Sponsoringbericht 2017/2018

    PDF-Dokument (1.2 MB)

Kontakt

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht
Arbeitsgruppe °­´Ç°ù°ù³Ü±è³Ù¾±´Ç²Ô²õ²ú±ð°ìä³¾±è´Ú³Ü²Ô²µ

Ansprechperson

Frau Zwerg
I C 11

Ansprechperson

Frau Hollemann
I C 13