Für die °´Ç°ù°ù³Ü±è³Ù¾±´Ç²Ô²õ²ú±ð°ìä³¾±è´Ú³Ü²Ô²µ und -prävention in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist die Arbeitsgruppe °´Ç°ù°ù³Ü±è³Ù¾±´Ç²Ô²õ²ú±ð°ìä³¾±è´Ú³Ü²Ô²µ (AGK) im Referat I C zuständig. Sie wurde 1995 vom Senat ins Leben gerufen und ist in erster Linie präventiv tätig.
Die AGK ist zuständig für die Prüfung des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns bei fiskalischer und hoheitlicher Tätigkeit im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie – als Aufsichtsbehörde – der ihr nachgeordneten µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô. Sie hat die Aufgabe, die Dienstkräfte zu sensibilisieren und die Einhaltung der Vorschriften zur °´Ç°ù°ù³Ü±è³Ù¾±´Ç²Ô²õ²ú±ð°ìä³¾±è´Ú³Ü²Ô²µ und der angrenzenden Themenkomplexe “Sponsoring”, “Werbung” und “Belohnungen und Geschenke” zu überprüfen. Sie führt anlassbezogene Prüfungen und Routineprüfungen durch, erteilt Genehmigungen, fertigt Stellungnahmen und ist Ansprechpartnerin für die Dienstkräfte und andere Verwaltungen sowie für korruptionsbezogene Fragen aus dem politischen Raum.
Zudem ist sie Mitglied in der bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz angesiedelten, ressortübergreifenden und berlinweit tätigen Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe (AKA).
Ergänzt wird die °´Ç°ù°ù³Ü±è³Ù¾±´Ç²Ô²õ²ú±ð°ìä³¾±è´Ú³Ü²Ô²µ in Berlin durch einen von der Justizverwaltung beauftragten Vertrauensanwalt. Seit dem 1. Oktober 2011 haben Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, dort anonym Hinweise auf vermutetes Fehlverhalten zu geben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Verdacht auf Straftaten von Bediensteten innerhalb der Hauptverwaltung des Landes Berlin und solchen Bereichen, für die das Land Verantwortung trägt.
Der Vertrauensanwalt steht zudem allen Beschäftigten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung.
Link zum Internetangebot des Vertrauensanwaltes