Die GGO I enthält allgemeine Bestimmungen über den Organisationsaufbau und die Geschäftsverfahren innerhalb der Berliner µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô.
Diese umfassen im Wesentlichen Grundsätze zur Dienstleistungserbringung für die Bevölkerung, den internen Geschäftsgang, den Umgang mit und die Mitwirkung von anderen Stellen und die Schriftgutverwaltung.
Zusätzliche Hinweise zu den µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ôbriefbogen der Berliner Verwaltung finden Sie im Rundschreiben InnDS I Nr. 1/2021 über die Ausgestaltung von µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ôbriefbogen und weiterer Geschäftsausstattung vom 19. Mai 2021