FAQ Übernachtungsteuer (City Tax)

Information zu den wichtigsten Änderungen des ܲú±ð°ù²Ô²¹³¦³ó³Ù³Ü²Ô²µ²õ³Ù±ð³Ü±ð°ù²µ±ð²õ±ð³Ù³ú±ð²õ in den Jahren 2024 bis 2026

  • Seit dem 1. April 2024 gelten insbesondere folgende Änderungen*:
    • Auch berufliche Aufwendungen für entgeltliche Übernachtungen unterliegen nun der Übernachtungsteuer.
    • Die Steueranmeldung kann elektronisch abgegeben werden.
  • Ab dem 1. Januar 2025 gelten insbesondere folgende Änderungen**:
    • Der Steuersatz wurde auf 7,5 % angehoben.
    • Die bisherige Ausnahme für Übernachtungen von mehr als 21 Tagen entfällt (Wegfall der 21-Tage-Regelung).
  • Ab dem 1. Januar 2026 gelten insbesondere folgende Änderungen**:
    • Besteuerungs-/Steueranmeldungszeitraum ist ausschließlich das Kalendervierteljahr
    • Wegfall der 10-Betten-Grenze
    • Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Steueranmeldung
* Weiterführend dazu Leitfaden zur Übernachtungsteuer (Rechtslage bis 31.12.2024)

** Weiterführend dazu Leitfaden zur Übernachtungsteuer (Rechtslage ab 01.01.2025)

  • Welches Finanzamt ist für die Verwaltung der Übernachtungsteuer zuständig?

    Die Übernachtungsteuer wird in Berlin zentral verwaltet. Zuständig hierfür ist das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf. Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt unter der Rufnummer (030) 9024 26700 und über das „ELSTER-Kontaktformular für steuerliche Fragen“ unter .

  • Wo finde ich Antworten auf meine Fragen zur Übernachtungsteuer?

    Antworten auf Fragen zur Übernachtungsteuer in Berlin finden Sie in unserem Leitfaden im Downloadbereich Übernachtungsteuer (City Tax).
    Zur besseren Übersicht ist er dort in zwei Versionen – Rechtslage bis zum 31.12.2024 und Rechtslage ab dem 01.01.2025 – abgelegt.

  • Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Übernachtungsteuer erhoben?

    Die Übernachtungsteuer wird in Berlin auf Grund des erhoben.

Ein Finger, der auf "Download" zeigt. Rechts daneben steht noch "Upload" zur Verfügung.

Downloadbereich Übernachtungsteuer (City Tax)

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