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Familienkassenreform
Weitere Informationen zur Familienkassenreform finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
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Im Zuge der Familienkassenreform und der damit verbundenen Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes übernimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit dem 01.06.2023 diese Aufgabe.
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