Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das die W-IdNr. stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 vergeben.
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,
- juristische Personen und
- Personenvereinigungen.
Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch zum Beispiel bei Adress- oder Namensänderungen.
Die Identifikationsnummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen.
Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen und entspricht im Aufbau der USt-IdNr. Ergänzt wird die W-IdNr. durch ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten. Beispiel für eine W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001: DE123456789-00001
Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt in Stufen. In der ersten Stufe wird wirtschaftlich Tätigen eine W-IdNr. zunächst mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet, wenn sie zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach sind. Sofern mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden, vergibt das BZSt hierfür weitere Unterscheidungsmerkmale frühestens ab dem 2. Quartal 2026.