Besondere µþä³Ü³¾±ð, Findlinge, Pfuhle aber auch Flächen können als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden.
Ihr Erhalt begründet sich durch ihre Seltenheit, besondere Schönheit, naturgeschichtliche oder landestypische Aspekte und umfasst ein weitreichendes Veränderungsverbot.
Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung führen könnten, sind verboten. Eine Erteilung von Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen ist in besonders geregelten Fällen möglich.
Zur dauerhaften Qualitätssicherung beauftragen wir u.a. die Durchführung spezieller Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
In Berlin gibt es 23 Naturdenkmale, 6 flächenhafte Naturdenkmale sowie 708 µþä³Ü³¾±ð und Findlinge, die als Naturdenkmale unter Schutz stehen.
In Steglitz-Zehlendorf wurden u.a. zwei Flächen als Naturdenkmale (FND) förmlich durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt, um ihren Fortbestand als wertvolle Bestandteile von Natur und Landschaft zu sichern:
- FND Mittelstreifen Berliner Straße (, )
- FND Mittelstreifen Potsdamer Straße/ Potsdamer Chaussee (, )