Anregung von Beteiligung
Instrument 4 der „Leitlinien für Beteiligung der Bürger_innen in Steglitz-Zehlendorf“ (Hrsg.: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Stand 10.2023, S. 16)
Beteiligung der Bürger_innen an der kommunalen Wärmeplanung in Steglitz-Zehlendorf
Hintergrund:
Der Berliner Senat arbeitet seit geraumer Zeit an der Erstellung einer Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet. Ziel einer Wärmeplanung ist, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, zu leisten. Damit soll zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beigetragen und Endenergieeinsparungen erbracht werden. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) regelt nun auch den rechtlichen Rahmen durch Bundesgesetz. Danach hat Berlin bis 30.6.2026 eine Wärmeplanung nach dem zuvor genannten Gesetz zu erstellen. Die planungsverantwortliche Stelle ist zwar der Senat von Berlin, gleichwohl sind die Bezirke zu beteiligen (§7 WPG).
Das Wärmeplanungsgesetz sieht jedoch nicht nur die Erstellung eines Plans vor, sondern beinhaltet auch Umsetzungsstrategien. Denn nur dadurch kann das o.g. Ziel der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien auch erfolgreich werden. Deshalb „kann“ die planungsverantwortliche Stelle (Berliner Senat) gemeinsam mit den im Gesetz genannten Beteiligungsadressaten (§ 7 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 WPG) Umsetzungsmaßnahmen identifizieren und durchführen.
Im Rahmen der Wärmeplanung ist aber auch generell die Öffentlichkeit zu beteiligen (§ 7 WPG). Frühzeitig soll zum Beispiel auch jede natürliche oder juristische Person, die als zukünftiger Betreiber eines Energieversorgungsnetzes oder eines Wärmenetzes innerhalb des beplanten Gebiets absehbar in Betracht kommt, beteiligt werden. Die planungsverantwortliche Stelle „kann“ außerdem weitere juristische Personen oder Personengesellschaften, insbesondere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im Sinne des Artikels 2 Satz 2 Nummer 16 der Richtlinie (EU) 2018/2001, sofern deren Interessen durch die Wärmeplanung erheblich berührt werden oder deren Beteiligung für die Durchführung der Wärmeplanung einen erheblichen Mehrwert bietet (§ 7 Abs. 3 Nr. 7 WPG), beteiligen.
Es ist davon auszugehen, dass der Berliner Senat von diesen „Kann“-Bestimmungen Gebrauch machen wird.
Zeitschiene: Gemäß § 14 WPG will der Berliner Senat im Frühjahr 2025 eine verkürzte Wärmeplanung herausgeben. Eine frühzeitige Beteiligung muss daher auch auf diesen Termin abstellen. Zudem braucht es für die Umsetzung der Ziele der Wärmeplanung erfahrungsgemäß lange Zeiträume. Dies betrifft auf bezirklicher Ebene mindestens folgende Aufgabenbereiche:
- Planung neuer Wärmenetze mit Aufbau von Trägerschaften durch Gebäudeeigentümer oder (Bürgerenergie-)Genossenschaften und dazu eine vorausschauende Grundstückspolitik (der Abteilung Liegenschaften) des Bezirksamtes,
- Ermittlung von Keimzellen (öffentliche Gebäude, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, etc.) für die Errichtung von kleineren Wärmenetzen außerhalb des Fernwärmegebietes,
- Identifizierung von lokalen Wärmequellen (z.B. Abwärme, Oberflächenwasser, Abwasser) für die Umstellung auf erneuerbare Energien,
- Aufbau von Beratungsinstitutionen für die Wärmewende in den Gebieten der dezentralen Versorgung.
Mit der Beteiligung der Bürger_innen sollte daher umgehend begonnen werden.
Konkrete Ziele und Anforderungen an Beteiligung:
- Aktive ¹óö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ eines Netzwerks für Beteiligung im Rahmen der Wärmeplanung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf,
- Erstellung eines Beteiligungskonzeptes,
- Aufbau eines Beteiligungsbeirates, der in alle bezirklichen Maßnahmen/Planungen etc. der Wärmeplanung einbezogen wird,
- Hinreichende Bereitstellung von Ressourcen (Raumnutzung, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, etc.),
- Beteiligte Stellen des Bezirksamtes:
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- Abteilung Stadtplanung
- Abteilung Umwelt
- Abteilung Liegenschaften/Energiemanager
- Sozialräumliche Planungskoordination.
Berlin, 9. Februar 2024