Silvester 2024/2025 in Berlin:
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung dürfen in Berlin von Personen ohne entsprechende Erlaubnis nur zwischen dem 31. Dezember 2024 18 Uhr und dem 1. Januar 2025 7 Uhr abgebrannt werden. Diese Erlaubnis gilt nur für Personen über 18 Jahre. Minderjährige dürfen grundsätzlich keine Pyrotechnik der Kategorie F2 (oder höher) abbrennen.
Auch an Silvester 2024 ist Feuerwerk bzw. Pyrotechnik ab Kategorie F2 an bestimmten Orten in Berlin verboten. In ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô betrifft das Teile der Sonnenallee zwischen Friedel- und Tellstraße sowie die Nebenstraßen Friedelstraße (bis Weserstr.), Reuterstraße (zwischen Donau- und Weserstr.), Pannierstraße (zwischen Donau- und Weserstr.) sowie die Tellstraße. Dort ist lediglich Feuerwerk der Kategorie F1 erlaubt (z.B. Wunderkerzen oder Knallerbsen). Die Polizei wird hier das “Böllerverbot” sicherstellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Polizei Berlin
Wir wünschen Ihnen ein friedliches und nachbarschaftliches Silvester und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025!