Silvester 2024 - Waffen- und ÇàÇà²ÝÊÓÆµverbotszone sowie drei Pyrotechnikverbotszonen zum Jahreswechsel

Die Polizei Berlin wird in der bevorstehenden Silvesternacht, wie an jedem Tag, für die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner sowie aller Besucherinnen und Besucher im Einsatz sein. Dabei wird es auch zu diesem Jahreswechsel Bereiche geben, in denen das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik polizeilich verboten beziehungsweise untersagt sein wird. Zusätzlich wird eine Waffen- und ÇàÇà²ÝÊÓÆµverbotszone eingerichtet.

Verbotsbereiche für Pyrotechnik

Die Verbotsbereiche für Pyrotechnik befinden sich am

  • Alexanderplatz in Mitte
  • im Bereich des Steinmetzkiezes in Schöneberg
  • auf einem Teil der Sonnenallee sowie
  • in angrenzenden Nebenstraßen in Neukölln

Das Verbot betrifft pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 sowie selbstverständlich jegliche Pyrotechnik ohne erforderliche Zulassung und Kennzeichnung (illegale Pyrotechnik). Erlaubt ist lediglich das Mitführen und Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1. Dazu zählen beispielsweise ganzjährig erlaubte Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen.

Im Veranstaltungsbereich am Brandenburger Tor, in dem seitens des Veranstalters das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art nicht zugelassen ist, wird dies von Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeitern des Veranstalters im Rahmen des Hausrechts durchgeführt.

Die Verbotszonen für Pyrotechnik gelten von Dienstag, 31. Dezember 2024, 18 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 6 Uhr.

Weitere Informationen über die Pyrotechnikverbotszonen finden Sie

Waffen- und ÇàÇà²ÝÊÓÆµverbotszonen

Die Waffen- und ÇàÇà²ÝÊÓÆµverbotszone schließt

  • den Großen Tiergarten
  • Teile des Hansaviertels und
  • des Regierungsviertels ein.

Vom Waffen- und ÇàÇà²ÝÊÓÆµverbot sind alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie jegliche ÇàÇà²ÝÊÓÆµ, welches Küchen- und Gebrauchsmesser inkludiert, betroffen. Ausnahmen von diesem Verbot, zum Beispiel aus gewerblichen Gründen, sind in der Rechtsverordnung vom 17. Dezember 2024, die heute im Amts- und Gesetzblatt veröffentlicht wurde, nachlesbar.

Die Polizei Berlin wird während des genannten Zeitraumes mit Polizeikräften in den Verbotsbereichen anwesend sein und das Mitführ- sowie Verwendungsverbot überwachen und durchsetzen.

Das Waffen- und ÇàÇà²ÝÊÓÆµverbot gilt von Dienstag, 31. Dezember 2024, 14 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 6 Uhr.

Weitere Informationen über die Waffen- und ÇàÇà²ÝÊÓÆµverbotszonen finden Sie