Patientenfürsprecher:innen in Lichtenberg

Durch die Bezirksverordnetenversammlung werden für jedes Krankenhaus im Bezirk und für die Dauer der laufenden Legislaturperiode Patientenfürsprecher:innen gewählt. Die rechtlichen Grundlagen für die Ausübung dieses Ehrenamtes sind im (LKG) und im (PsychKG) geregelt.
Patientenfürsprecher:innen unterliegen der Schweigepflicht und haben alle Sachverhalte, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Die Berichterstattung erfolgt durch einen jährlich erstellten Erfahrungsbericht, welcher im Internet veröffentlicht wird.

Die Anzahl der Patientenfürsprecher:innen pro Bezirk ist sowohl von der Anzahl der vorhandenen Krankenhäuser, als auch von der Anzahl der Klinikbereiche innerhalb eines Krankenhauses (somatisch, psychiatrisch) abhängig. Im Bezirk Lichtenberg sind 4 Patientenfürsprecher:innen tätig. Jeweils 2 im und im .