Für die Durchführung von ordnungsgemäßen Wahlen und Abstimmungen hat das Bezirkswahlamt aktuell insgesamt 226 °Â²¹³ó±ô°ùä³Ü³¾±ð (sogenannte Wahllokale) eingerichtet.
Die Standorte der Wahllokale zur letzten Bundestagswahl am 23.02.2025 können Sie der nachstehenden Liste entnehmen.
Wahllokale/°Â²¹³ó±ô°ùä³Ü³¾±ð
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Liste der Lichtenberger Wahllokale
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Dokument: BA Lichtenberg
Das Bezirkswahlamt Lichtenberg sucht Wahllokale!
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1. Wie muss ein Wahllokal aussehen?
Jede Einrichtung, die sich im Bezirk Lichtenberg befindet und bestimmte Kriterien erfüllt, kann als Wahllokal genutzt werden. Ob die Einrichtung als Räumlichkeit für ein Wahllokal geeignet ist, wird dann telefonisch oder bei einem Termin vor Ort geklärt.
Grundsätzlich sollte der Raum möglichst barrierefrei, leicht zu finden und ca. 80 Quadratmeter groß sein. Das Aufstellen von 3 Wahlkabinen, so dass sie nicht von außen einsehbar sind (z. B. Fenster), sollte problemlos möglich sein.
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2. Welche Aufgaben habe ich als Eigentümer der Einrichtung?
Wichtig ist, dass das Bezirkswahlamt einen Ansprechpartner hat, welcher im günstigsten Fall auch am Wahltag in der Einrichtung vor Ort ist.
Sie haben die Möglichkeit, sich am jeweiligen Wahltag auch als Wahlhelferin und Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelferin und Wahlhelfer finden Sie hier
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3. Wie läuft die Nutzung ab?
In der Woche vor der Wahl wird sich der Wahlvorstand mit Ihnen in Verbindung setzen, den Wahlraum besichtigen und Absprachen zum Wahltag treffen. Die Anlieferung und Abholung der Wahlkabinen, Wahlurne und ggf. Tische und Stühle erfolgt 1-2 Woche vor bzw. nach der Wahl. Am Wahltag selbst wird die Räumlichkeit von ca. 06:45 Uhr bis zum Ende der Auszählung benötigt.
Zwischen Ihrer Einrichtung und dem Bezirkswahlamt wird eine Vereinbarung zur Nutzung abgeschlossen. In dieser werden Einzelheiten geregelt.
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4. Wird die Bereitstellung der Einrichtung/Räume bezahlt?
Die Bereitstellung der Einrichtung/Räume ist freiwillig. Daher ist das Bezirkswahlamt für jede Unterstützung dankbar. Im Rahmen der Nutzungsvereinbarung kann eine Reinigungspauschale gezahlt werden
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5. Wenn Sie Interesse oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Bezirkswahlamt
Egon-Erwin-Kisch-Str. 106
13059 Berlin
Frau Hamich
Tel.: 90296-5703
E-Mail