Der µþ¾±´Ç³Ù´Ç±è´Ú±ô䳦³ó±ð²Ô´Ú²¹°ì³Ù´Ç°ù BFF

Fassadenbegrünung µþ¾±´Ç³Ù´Ç±è´Ú±ô䳦³ó±ð²Ô´Ú²¹°ì³Ù´Ç°ù

Worum geht es?

Der µþ¾±´Ç³Ù´Ç±è´Ú±ô䳦³ó±ð²Ô´Ú²¹°ì³Ù´Ç°ù (BFF) ist, ähnlich wie die Geschossflächenzahl (GFZ) in der Bauleitplanung, eine ökologische Planungskenngröße. Sie dient als Zielvorgabe dazu, dem Verdichtungsprozess in der Innenstadt durch Dachgeschossausbau, Aufstockungen und Blockrandschließungen entgegenzuwirken.

Die Wertigkeit einer Grundstücks-Teilfläche wird bei der BFF-Festsetzung entsprechend dem Flächentyp als Anrechnungsfaktor pro qm festgelegt. Von versiegelten Flächen (Anrechnungsfaktor 0,0) über halboffene Flächen (Anrechnungsfaktor 0,5) bis zu Vegetationsflächen mit Anschluss an bestehenden Boden (Anrechnungsfaktor 1,0) sind die Werte gestaffelt.

Er kann in Berlin als Rechtsverordnung in einem Landschaftsplan festgesetzt werden.

Ansprechpersonen Landesverwaltung

Gesetze / Vorschriften

  • Abschnitte 1 und 2