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Landschaftsplanung Berlin

Worum geht es?

Die Landschaftsplanung stellt die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in ³¢²¹²Ô»å²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ±è±ôä²Ô±ðn mit Text, Karte und Begründung dar.

³¢²¹²Ô»å²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ±è±ôä²Ô±ð werden in den Bezirken aufgestellt, erarbeitet und als Rechtsverordnung festgesetzt.

Phasen der Aufstellung von ³¢²¹²Ô»å²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ±è±ôä²Ô±ðn

  • Abstimmung mit der verbindlichen Bauleitplanung sowie dem Naturschutz- und Grünflächenamt
  • Beteiligung der Bürger, der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände
  • Erstellen des Umweltberichts
  • Abwägung der Bedenken und Anregungen
  • Festsetzung

Informationen über das Verhältnis der ³¢²¹²Ô»å²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ±è±ôä²Ô±ð zum Landschaftsprogramm, zum Baurecht, mögliche Festlegungen, Verfahrensabläufe und Übersichten festgesetzter ³¢²¹²Ô»å²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ±è±ôä²Ô±ð finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Ansprechpersonen Landesverwaltung

Gesetze / Vorschriften

  • Abschnitte 1 und 2
  • §§ 187, 188, 193
  • §§ 1, 9, 29, 34, 35, 44, 173