Die Landschaftsplanung stellt die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in ³¢²¹²Ô»å²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ±è±ôä²Ô±ðn mit Text, Karte und Begründung dar.
³¢²¹²Ô»å²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ±è±ôä²Ô±ð werden in den Bezirken aufgestellt, erarbeitet und als Rechtsverordnung festgesetzt.
Phasen der Aufstellung von ³¢²¹²Ô»å²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ±è±ôä²Ô±ðn
- Abstimmung mit der verbindlichen Bauleitplanung sowie dem Naturschutz- und Grünflächenamt
- Beteiligung der Bürger, der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände
- Erstellen des Umweltberichts
- Abwägung der Bedenken und Anregungen
- Festsetzung
Informationen über das Verhältnis der ³¢²¹²Ô»å²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ±è±ôä²Ô±ð zum Landschaftsprogramm, zum Baurecht, mögliche Festlegungen, Verfahrensabläufe und Übersichten festgesetzter ³¢²¹²Ô»å²õ³¦³ó²¹´Ú³Ù²õ±è±ôä²Ô±ð finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.