Der Bezirk verfügt insgesamt über ca. 520 Hektar öffentliche ³Ò°ùü²Ôanlagen (ohne ³§±è¾±±ð±ô±è±ôä³Ù³ú±ð). Er steht damit an vierter Stelle in Berlin. Die Palette der öffentlichen ³Ò°ùü²Ôanlagen ist sehr vielseitig. Die Altstadt von °Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì zieren der intensiv gestaltete Park am Schloss und der Luisenhain mit seiner breiten Fußgängerpromenade. Mit dem Treptower Park und der Wuhlheide verfügt der Bezirk über zwei Volksparkanlagen, die wegen ihrer historischen Bedeutung zugleich Gartendenkmäler sind.
Öffentliche ³Ò°ùü²Ô- und Erholungsanlagen nach dem ³Ò°ùü²Ôanlagengesetz haben eine erhebliche Bedeutung für die Umwelt und das Stadtbild. Im Wesentlichen dienen sie der Erholung der Menschen. In diesen naturnahen öffentlichen Räumen können sich Erholungssuchende durch fehlenden Verkehr ungezwungener und mit sehr viel weniger Vorsicht als üblich bewegen. Dies zu bewahren bedeutet allerdings auch, zweckfremde, schädigende oder übermäßig kommerzielle Nutzung zu verhindern.
Die Aufgabe unseres Amtes ist die ständige Entwicklung und Pflege dieser ³Ò°ùü²Ôanlagen. In einem gewissen Rahmen werden auch Entwicklungen in der Freizeitgestaltung und lokale Bezüge berücksichtigt. Geeignete Bereiche werden z. B. als Generationenspielplätze, Spiel- , Liege- oder auch Grillwiesen vorbereitet und ausgewiesen.
Grillen ist untersagt
Die Bezirksverordnetenversammlung °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ìs hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 beschlossen, den Grillplatz im Landschaftspark Johannisthal zeitnah zu renaturieren (Beschlussnr. 0328/20/23, Drs.Nr.: IX/0559). Das Bezirksamt – hier das Straßen- und ³Ò°ùü²Ôflächenamt und das Umwelt- und Naturschutzamt – wird den Beschluss umsetzen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Das Grillen ist daher ab sofort nicht mehr möglich. Die Suche nach einem alternativen Standort im Bezirk, der sich als Grillplatz besser eignen könnte, läuft aktuell noch. Mehr Informationen dazu unter: /ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1426260.php (PM)
Radfahren
Das Radfahren ist kein Gemeingebrauch im Sinne des ³Ò°ùü²Ôanlagengesetzes, kann nach gründlicher Abwägung jedoch zugelassen werden. Dabei sind die tatsächlich gegebenen Möglichkeiten, die Zweckmäßigkeit sowie mögliche Folgewirkungen für Besucher und ³Ò°ùü²Ôanlage selbst zu berücksichtigen.
Die Zulassung kann also nur dort erfolgen, wo keine Gefährdung oder sogar Verdrängung anderer Erholungssuchender eintritt und auch die (Weg-)Bedingungen für das Radfahren geeignet sind. Dabei sind diese Wege nicht den Radwegen im öffentlichen Straßenverkehr gleichgestellt. Es handelt sich um gemeinsame Wege für Fußgänger und Radfahrer, auf denen jedoch Fußgänger grundsätzlich Vorrang haben! Eine entsprechende Beschilderung weist deutlich darauf hin.
In folgenden öffentlichen ³Ò°ùü²Ô- und Erholungsanlagen sind Wege oder Bereiche zum Radfahren freigegeben (Beschilderung vor Ort beachten):- Kurpark Friedrichshagen
- Wuhleweg zwischen Lindenstraße und Hämmerlingstraße (°Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì)
- Bellevuepark (°Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì)
- Wuhlheide – Volks- und Waldpark (Oberschöneweide)
- Wuhlheide – FEZ-Park (Oberschöneweide)
- Platz des 23. April (°Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì)
- Schlesischer Busch (Alt-Treptow)
- Treptower Park (Weg zwischen Puschkinallee und Am Treptower Park)
- ³Ò°ùü²Ôanlage Ellernweg (Johannisthal)
- Johannisthaler Park
- ³Ò°ùü²Ôanlage Hartriegelstraße – Moosstr. (Niederschöneweide)
- Altglienicker Grund
- Falkenberg (Bohnsdorf)
- Am Britzer Zweigkanal (Berliner Mauerweg)