Bebauungsplanung

Allgemeines

Die Bebauungsplanung, richtigerweise die Bauleitplanung, ist das wichtigste Planungsinstrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung eines Bezirks. Die Bauleitplanung wird zweistufig vollzogen, man unterscheidet:

1. ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô²Ô³Ü³Ù³ú³Ü²Ô²µ²õ±è±ô²¹²Ô (FNP)

Der ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô²Ô³Ü³Ù³ú³Ü²Ô²µ²õ±è±ô²¹²Ô als vorbereitender Plan, der das gesamte Stadtgebiet umfasst. Die fachliche Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Bezirke wirken an diesem Verfahren mit.

2. Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist aus dem FNP zu entwickeln und beschränkt sich auf einzelne Bereiche des Bezirks. Im Bebauungsplan können Festsetzungen erfolgen z.B. über Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen, aber auch z.B. über öffentliche oder private ³Ò°ùü²Ôflächen oder Verkehrsflächen. Für die Aufstellung der Bebauungspläne sind die Bezirke zuständig. Sie unterliegen dabei der Rechtsaufsicht des Senats als höhere Verwaltungsbehörde.

Die Bauleitplanung wird in der Regel durch die Arbeitsgruppe Landschaftsplanung naturschutzfachlich begleitet.

Arbeitsgruppen

Planungsutensilien und Rohbaugrafik

Vorbereitende Bauleitplanung

Die Themen der AG "Vorbereitende Bauleitplanung" sind die Stadt- und Nutzungsstruktur, die Stadtgestaltung, der öffentliche Raum, die Landschafts- und Freiraumplanung und die Verkehrsentwicklung im Bezirk °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°­Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì. Vorbereitende Bauleitplanung

Zeichenutensilien und Bücher Baurecht

Verbindliche Bauleitplanung

Die AG "Verbindliche Bauleitplanung" führt die Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen durch. Hier werden die Inhalte des Bebauungsplanentwurfs erarbeitet, sämtliche Arbeitsprozesse koordiniert und die öffentlichen Diskussionen zu den Planungsinhalten begleitet. Verbindliche Bauleitplanung

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

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