Die ²Ñä²Ô²µ±ð±ô²ú±ð²õ±ð¾±³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ umfasst
- die Sachverhaltsermittlung zu Beschwerden über bauliche Zustände in Gebäuden mit Wohnungen, Wohnräumen und Außenanlagen
sowie - die Auskunft an Mietende, Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer über die Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes.