Schornsteinfegerangelegenheiten

Allgemeine Informationen:

Der Bauaufsicht obliegen Teilbereiche der Aufsicht über das Schornsteinfegerwesen. Insbesondere die jährliche stattfindende Überprüfung der Kehrbücher fällt in den Aufgabenbereich der Bauaufsicht.

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Die Bezirksschornsteinfegerin oder der Bezirksschornsteinfeger als sogenannte “Beliehene Person” (gilt nur bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben) sind berechtigt, die hieraus entstehenden Gebühren einzutreiben.

Rechtliche Grundlagen:

Die gesetzliche Grundlage der öffentlich-rechtlichen Aufgabe ist das Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk .

Weitere Leistungen der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, insbesondere die aktuelle Kehr- und Überprüfungsordnung sowie die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung, können Sie der entnehmen

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

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