Das Aufgabengebiet “Baumschutz” beim Umwelt- und Naturschutzamt ist für den Schutz der Bäume auf Privatgrundstücken zuständig. Für ³§³Ù°ù²¹ÃŸ±ð²Ôbäume und Bäume innerhalb von öffentlichen Parkanlagen ist der Fachbereich ³Ò°ùü²Ô´Ú±ô䳦³ó±ð²Ô des ³§³Ù°ù²¹ÃŸ±ð²Ô- und ³Ò°ùü²Ô´Ú±ô䳦³ó±ð²Ôamtes verantwortlich.
Grundlage für unsere Tätigkeit ist die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO). Daraus ergeben sich für uns folgende Aufgaben:
- Bearbeitung von Fäll- und Schnittanträgen, bei Bedarf mit Ortsterminen etc.
- Ausfertigung von gebührenpflichtigen Bescheiden
- fachliche Prüfung von Sachverständigengutachten
- Festlegung des ökologischen Ausgleichs (Ersatzpflanzungen) für gerodete Bäume
- Bearbeitung von Widersprüchen
Darüber hinaus befassen wir uns mit weitere Angelegenheiten des Baumschutzes:
- Fachliche Stellungnahmen und Anordnungen von Maßnahmen zu Baumschutzangelegenheiten bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben
- Abstimmung mit beteiligten ij¾³Ù±ð°ùn
- Beratung von Bauherren und Antragstellern zum Baumschutz auf Baustellen
- Kontrolle von geleisteten Ersatzpflanzungen, sachliche und quantitative Prüfung eingereichter Nachweise
- Bearbeitung von Anzeigen zum Baum- und Artenschutz, Sachverhaltsermittlung und Vorbereitung/Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Vollzug der NaturdenkmalVO, Überprüfung des Zustands von Naturdenkmalen, fachliche Entscheidung über Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt
- Fertigung von Stellungnahmen für politische Gremien
- Beantwortung von Bürgerbeschwerden und Anfragen
Baumschutz auf Baustellen
Sind durch Baumaßnahmen geschützte Bäume nach BaumSchVO Bln betroffen, müssen die geltenden Richtlinien und Normen zum Baumschutz (DIN 18920, RAS-LP 4, BaumSchVO Berlin) eingehalten werden. Zur ersten Veranschaulichung dient die auf dieser Seite zum Download angebotene Grafik zum Baumschutz auf Baustellen. Genauere Informationen können Sie auch bei uns auf Anfrage erhalten.