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Für jedes Krankenhaus im Bezirk wird für die Dauer der Wahlperiode jeweils eine Patientenfürsprecherin oder ein Patientenfürsprecher von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Dies ist so im Landeskrankenhausgesetz bzw. im Gesetz für psychisch Kranke (§ 30 LKG, § 40 PsychKG) vorgeschrieben. In einigen Bezirken kommt zusätzlich in den psychiatrischen Kliniken der Krankenhäuser jeweils noch eine Patientenfürsprecher:in hinzu.
Für dieses Ehrenamt kann man sich direkt bei der Bezirksverordnetenversammlung oder bei der Planungs- und Koordinierungsstelle bewerben.
Michelle Fritz
Gesundheitsförderung & Prävention – Gesund leben & älter werden