Einwohnerfragestunde

Fragewörter auf einer Tafel

Anfragen der Einwohnerschaft Spandaus

Einwohnerinnen und Einwohner jeden Alters können persönlich Fragen am Anfang einer BVV-Sitzung stellen, die Bezirksbürgermeister Frank Bewig oder die Bezirksstadträte sofort mündlich beantworten.

Es sind nur Fragen zulässig. Eine Aussprache findet nicht statt. Grundlage bildet § 43 Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVG).

Wann und wo findet die Einwohnerfragestunde statt?

Zu Beginn jeder Sitzung der BVV findet eine Einwohnerfragestunde statt, sie umfasst bis zu 30 Minuten.

Ort:
Sitzungssaal der Bezirksverordnetenversammlung in Spandau, Rathaus Spandau, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13597 Berlin, 2. Etage

Uhrzeit:
17:00 Uhr

Wer ist berechtigt, Fragen zu stellen?

Frageberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Spandau haben. Die Fragen müssen zwingend Themen Spandaus aufgreifen, für die auch das Bezirksamt zuständig ist. Landes- oder Bundesthemen sind nicht zulässig.

Was ist hinsichtlich der Fragestellung zu beachten?

Die Fragen sind, um eine angemessene mündliche Beantwortung zu ermöglichen, spätestens 14 Tage (mittwochs) vor der Sitzung der BVV bis 10:00 Uhr im Büro der Bezirksverordnetenversammlung Spandau schriftlich einzureichen. Es darf jeweils nur eine thematische Angelegenheit mit höchstens fünf Fragen behandelt werden. Die Fragen sollen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.

Fristen

  • Sitzung der BVV ab 17:00 Uhr im Sitzungssaal der BVV
    Rathaus Spandau, 2. OG

    Abgabetermin bis 10:00 Uhr im BVV-Büro
    Rathaus Spandau, Zimmer 208

  • Mittwoch, 28.05.2025

    Mittwoch, den 14.05.2025

  • Donnerstag, 23.07.2025

    Mittwoch, 09.07.2025

  • Mittwoch, 24.09.2025

    Mittwoch, 10.09.2025

  • Mittwoch, 26.11.2025

    Mittwoch, 12.11.2025

Wie verläuft die Einwohnerfragestunde

Die Anfragen werden vom Vorsteher der BVV Spandau in der Reihenfolge des Eingangs auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gesetzt. Die Fragen werden von der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller ohne Begründung mündlich direkt am Rednerpult des BVV-Saales vorgetragen und von den Bezirksamtsmitgliedern mündlich kontextbezogen beantwortet. An die Beantwortung schließt sich keine Aussprache an. Es können von der Fragestellerin oder dem Fragesteller drei Zusatzfragen gestellt werden.

Hinweis: Eingangs können Sie eine Grußformel („Guten Tag“) an die Bezirkspolitiker richten und Ihren Namen sagen, jedoch keine weiteren erklärenden, einleitenden oder politischen Ausführungen tätigen. Bitte verzichten Sie auf Vorworte und Begründungen.

Livestream und Archiv

Die Sitzungen der BVV werden live ins Internet gestreamt. Zudem werden der Name und Vorname der fragestellenden Person auf der Drucksache der Einwohneranfrage veröffentlicht. Es besteht nach § 9 Absatz 7 Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) ein Einverständniserfordernis. Ohne Einwilligung kann keine Teilnahme an der Sitzung erfolgen!

Legen Sie das unterschriebene Formular für das Livestreaming dem BVV-Büro vor!

Zustimmung

  • Formular für Einwohneranfragen (PDF 4 Seiten, 150 kB)

    Seite 1 und 2 dieses Formulars müssen vor Beginn der BVV-Sitzung mit der Einwohnerfragestunde im Original unterschrieben beim BVV-Büro abgegeben werden.

    PDF-Dokument (149.9 kB)

Werden die Fragen auch schriftlich beantwortet?

Im Rahmen einer Einwohnerfragestunde besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Beantwortung. Wird von den Anfragenden eine schriftliche Äußerung von Bezirksamtsmitgliedern für erforderlich gehalten, ist der übliche Verfahrensweg zu beschreiten; das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Spandau leitet entsprechende Schriftstücke von Bürgerinnen und Bürgern an das Bezirksamt weiter.

Die Herausgabe von Manuskripten oder Antwortentwürfen liegt allein im Ermessen des antwortenden Mitglieds des Bezirksamtes.

Was ist, wenn die fragende Person nicht an der Einwohnerfragestunde teilnehmen kann?

Bei Abwesenheit einer Fragestellerin oder des Fragestellers während der Einwohnerfragestunde wird die Anfrage nicht behandelt. Ist die Fragestellerin oder der Fragesteller aus zwingenden persönlichen Gründen am Erscheinen gehindert, ist eine Übertragung des Fragerechts (Stellvertretung) vorab möglich.

Für beide Personen muss eine ¶Ù²¹³Ù±ð²Ô²õ³¦³ó³Ü³Ù³ú±ð°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ ausgefüllt werden.

Was passiert, wenn nach 30 Minuten Fragen offen sind?

Nur wenn die Einwohnerfragestunde zur Beantwortung aller Fragen nicht ausreichen sollte, erfolgt eine schriftliche Beantwortung der nicht mehr aufgerufenen Anfragen.

Nach der Antwort

Nach der Einwohnerfragestunde können Sie der weiteren Sitzung auf einer der Tribünen folgen. Der Zugang erfolgt über die Glastüren in der 3. Etage.

Protokoll

Von Sitzungen der BVV Spandau werden Tonmitschnitte gefertigt. Es gibt jedoch kein Wortprotokoll! Eine Beschlussliste ist etwa zwei Tage nach der Sitzung unter dem Datum der BVV (https://bvv-spandau.berlin.de/pi-r/si010_r.asp) verfügbar.

Im BVV-Büro können die Ton-Aufzeichnung abgehört werden. Sie dürfen sich selbst Notizen machen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin.