Lärm, Licht, Luft

Schweißer Stahlbau

Der Begriff Immissionen bezeichnet im Umweltschutzrecht Störfaktoren wie z.B. Lärm, Licht und Gerüche, die auf Mensch und Umwelt einwirken. Das Umwelt- und Naturschutzamt berät Bauherren und die Betreiber von Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht genehmigungsbedürftig sind, zum Thema Immissionsschutz.

Rechtliche Grundlagen

Zuständigkeiten anderer µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô

Ansprechpartner:innen

Allgemeine Fragen

Frau Gaabs

Technische Fragen

Frau Ehmig