Baustellen

Baustelle

Worum geht es?

Auch wenn eine Baustelle ohne ³¢Ã¤°ù³¾ oder Staubentwicklung durch Maschinen, Geräte und handwerkliche Verrichtungen kaum vorstellbar ist, gehört es zu den Pflichten des Bauunternehmers, unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Die von Baustellen ausgehenden Belästigungen sind zwar zeitlich befristet, aber dort entstehende Störungen müssen dennoch nicht uneingeschränkt hingenommen werden.
Zur Minderung des ³¢Ã¤°ù³¾s sind zahlreiche Vorschriften, insbesondere das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (), und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) erlassen worden.

Bautätigkeiten zwischen 20:00 und 7:00 Uhr sind in der Regel nur mit einer Genehmigung erlaubt. Diese kann bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beantragt werden. Den Antrag finden Sie .

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Emissionen (insbesondere ³¢Ã¤°ù³¾ und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet.
Weiterhin können Sie eine .

Für eine zügige Bearbeitung werden folgende Angaben erbeten:

  • Wo befindet sich die Baustelle, von der die Belästigung ausgeht?
  • Beschreibung der Belästigung
    - Welche Arbeiten werden durchgeführt?
    - Welche Maschinen kommen zum Einsatz?
    - Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?
    - An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten finden diese statt?
  • Angaben zum Verursacher
    - Baustellenanschrift und soweit bekannt:
    - Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer
  • Kontaktdaten des Beschwerdeführers
    - Name und Vorname, Wohnanschrift, Telefonnummer und E-Mail

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier

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