Überwachung der Freizeit- und ³§³¦³ó·É¾±³¾³¾²úä»å±ð°ù sowie der sonstigen (gewerblichen) Bäder beispielsweise in Fitness-Studios, in Hotels, in Seniorenwohnheimen oder in medizinischen Einrichtungen
Wasserhygiene
Häufig gestellte Fragen zu:
- Legionellen in Hausinstallationen
- Trinkwasseruntersuchungsstellen
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Ich bin schwanger / ich habe ein kleines Kind.
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Ich habe Umbaumaßnahmen an der Trinkwasserinstallation durchgeführt und gebe das Trinkwasser an Dritte ab.
Im Bezirksamt ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô sind verschiedene Anzeigen möglich. Diese finden Sie am Ende dieser Seite im Downloadbereich.
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Eigenwasserversorgungsanlagen in Kleingärten
Ich möchte in meinem Garten einen Brunnen bauen. Welche Voraussetzungen und Pflichten muss ich erfüllen?
Der Bau des Brunnens hat fachmännisch zu erfolgen. Ferner darf kein Eintrag in das Grundwasser gelangen.
Vor Inbetriebnahme der Eigenwasserversorgungsanlage sind erstmalig von Ihnen, als Betreiber der Eigenwasserversorgungsanlage, Trinkwasseruntersuchungen auf mikrobiologische und chemische Parameter zu veranlassen.
Darüber hinaus sind Sie nach § 14 der Trinkwasserverordnung 2001 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 dazu verpflichtet, Ihr Trinkwasser regelmäßig untersuchen zu lassen. Die mikrobiologischen Parameter sind jährlich zu untersuchen, die chemischen Parameter alle drei Jahre. Wurden Beanstandungen festgestellt, so legt das Gesundheitsamt einen neuen Untersuchungsrhythmus fest.Die Probeentnahme und Untersuchung hat durch ein von der Landesregierung für Trinkwasseruntersuchungen akkreditiertes Labor oder durch das Gesundheitsamt zu erfolgen.
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Anzeige nach § 13 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung
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PDF-Dokument (19.8 kB) - Stand: 01-2015
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Anzeige nach § 13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung
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PDF-Dokument (22.8 kB) - Stand: 01-2015
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Anzeige nach § 13 Abs. 5 der Trinkwasserverordnung
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PDF-Dokument (52.2 kB) - Stand: 01-2015
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Broschüre Gesundes Trinkwasser - Brunnen und Quellen
Die Broschüre gibt Ihnen Informationen über Ihre Pflichten, zeigt mögliche Probleme und Gefährdungen und gibt Lösungen, wie diese zu beheben sind.
Dokument nicht barrierefreiPDF-Dokument (9.3 MB) - Stand: 05-2013
Gesundheitsamt ±·±ð³Ü°ìö±ô±ô²Ô
Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz
(Fachbereich medizinischer Katastrophenschutz)
- Tel.: +49 30 90239-1280
- Fax: +49 30 90239-3743
- E-Mail Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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- U7
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Bus
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(Fachbereich medizinischer Katastrophenschutz)
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