Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist ebenso wie das Bezirksamt ein zentraler Teil der Berliner Bezirksverwaltung. Sie ist das „Parlament“ des jeweiligen Bezirks und wird von Bürger*innen gewählt, die im Bezirk leben. Die Bezirksverordneten üben ihre Tätigkeit in der BVV ehrenamtlich aus und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Eine wesentliche Aufgabe der BVV ist die Wahl der/des Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeisters sowie der Bezirksstadträt*innen. Die BVV kontrolliert die Geschäfte des Bezirksamtes, kann Anträge und Empfehlungen an das Bezirksamt richten und Auskünfte verlangen.