
Bild: BA Mitte
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Für Arten des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97
Für den Verkauf bzw. Kauf ist eine EU-Vermarktungsgenehmigung (gelbes Papier) notwendig. Diese ist im Original an die Käuferin / den Käufer auszuhändigen und dient als Nachweis bei der Anmeldung.
Für Arten des Anhangs B der EG-Verordnung Nr. 338/97
Bei diesen Tierarten gilt die freie Nachweisführung –
Folgende Bescheinigungen können akzeptiert werden:
Hinweis: Einige Tierarten, die sich besonders leicht vermehren lassen, sind von der Meldepflicht ausgenommen (s. BArtSchV, Anlage 5). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Naturschutzbehörde.