Erbbaurechtsvergabe

Paragraphenzeichen

Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, bei welchem Sie verpflichtet sind gegen Zahlung eines Erbbauzinses ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Das Eigentum am Grundstück selbst verbleibt beim Land Berlin.

Funktionsweise:
  • Vertrag: Der Erbbaurechtsvertrag wird zwischen dem Grundstückseigentümer, dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin (Erbbaurechtgeber) und dem Erbbaurechtsnehmer geschlossen.
  • Erbbauzins: Der Erbbaurechtsnehmer zahlt dem Erbbaurechtgeber einen monatlichen Erbbauzins, der in der Regel auf der Grundlage des Bodenrichtwerts und einem festgelegten Erbbauzinssatz berechnet wird.
  • Beispielrechnung Grundstück Hadubrandweg 10; 456 m²
    265.118,40 € (Bodenrichtwert) x 4 % (Erbbauzinssatz) =
    10.604,74 € p.a. = 883,73 € monatlich)]
  • Bebauung: Der Erbbaurechtsnehmer ist verpflichtet das Grundstück gemäß den vertraglichen Vereinbarungen (Ihr persönliches Bauvorhaben) und den baurechtlichen Vorschriften (Bebauungsplan) zu bebauen. Der Erbbaurechtsnehmer beantragt die Baugenehmigung für das Bauwerk.
  • Eigentum am Bauwerk: Der Erbbaurechtsnehmer ist Eigentümer des auf dem Grundstück errichteten Bauwerks.
  • Rückgabe des Grundstücks: Nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags fällt das Grundstück inklusive des Bauwerks an den Erbbaurechtgeber zurück. Der Erbbaurechtgeber leistet für das Bauwerk eine Entschädigung gem. dem aktuellen Wert zum Zeitpunkt der Beendigung des Erbbaurechtsvertrages.

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