Untere Denkmalschutzbehörde

DENKMALSCHUTZ IN BERLIN Digitaler Antrag

Altes bewahren, Neues anwenden: denkmalrechtliche Anträge digital einreichen

Seit dem Jahr 2020 können Anträge zum Denkmalschutz bei den zuständigen µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô für die denkmalrechtliche Genehmigung und für die Bescheinigung für Denkmalerhalt nach dem Einkommensteuergesetz und ¶Ù±ð²Ô°ì³¾²¹±ô´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ über den Basisdienst Digitaler Antrag online gestellt werden. Weitere Antragsformen werden folgen.
Ein digitaler Antragsassistent unterstützt und begleitet Sie beim Ausfüllen der
Formulare. Weitere Antragsmöglichkeiten werden folgen.

Mit dieser Möglichkeit steigt nicht nur der Komfort für Sie als Antragstellende, auch profitieren die Mitarbeitenden in den Verwaltungen von der neuen Anwendung. Denn die Informationen aus dem digitalen Antrag landen direkt in dem genutzten digitalen Fachverfahren der Denkmalbehörden. Alle nötigen Schritte – von der Antragsstellung bis zu Bearbeitung des Antrags – finden elektronisch statt. Somit wird die Antragsstellung vereinfacht und die Bearbeitung erleichtert und beschleunigt.

Wie kann der Antrag online gestellt werden?

Ihren Antrag können Sie über das stellen. Sie erreichen den digitalen Antragsdienst mit dem Stichwort Denkmal.

Für folgende Dienstleistungen steht Ihnen der Antragsassistent zur Verfügung: denkmalrechtliche Genehmigung, Bescheinigung für Denkmalerhalt nach Einkommensteuergesetz und ¶Ù±ð²Ô°ì³¾²¹±ô´Úö°ù»å±ð°ù³Ü²Ô²µ (erste Hälfte 2021).

Hier gelangen Sie direkt zu den Anträgen:

1) Denkmalrechtliche Genehmigung

2) Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen

3) Bescheinigung für Denkmalerhalt nach dem Einkommensteuergesetz

Was ist ein digitaler Antragsassistent?

Der digitale Antragsassistent unterstützt und begleitet Sie beim Ausfüllen des Formulars. Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
Vorschriften fordert dieser Sie zu den notwendigen Angaben auf.
Nach Beendigung des Antragsassistenten erhalten Sie die Gelegenheit, den Antrag im PDF Format zu speichern. Die zuständige Denkmalbehörde
erhält Ihren Antrag automatisch und wird sich bei zusätzlichen Fragen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde:

Wohnhaus in der Oberfeldstraße

Aufgabe der Denkmalschutzbehörden ist es, Denkmale zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten.
Das schützenswerte Gut umfasst nicht nur Großbauten wie Kirchen oder Schlösser, sondern vor allem auch Wohn- und Geschäftshäuser, Gärten, Parkanlagen und Industriegebäude sowie Bodendenkmale.

Leistungen:

  • Informationen und Auskünfte der Unteren Denkmalschutzbehörde
  • Denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
  • Denkmalschutzrechtliches Ordnungswidrigkeitsverfahren

Magerviehhof Friedrichsfelde Ost

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