Das Aufgabengebiet des Bereiches Psychiatriekoordination umfasst die Planung und Steuerung von Hilfen für psychisch kranke Menschen in den Versorgungsbereichen: Kontakte- und Beratung, Krisenversorgung, Betreutes Wohnen, Tagesstruktur und Beschäftigung sowie Arbeit, Zuverdienst und Qualifizierung. Die Psychiatriekoordination ist in gesetzlich festgelegt.
Zum Aufgabenspektrum der Psychiatriekoordination gehören weiterhin die Beratung und Information von psychosozialen Trägern und Projekten, die finanzielle Förderung von Projekten, die Geschäftsführung des Bezirklichen Beirats für psychische Gesundheit, die Initiierung von und Mitarbeit in Fachgremien, die fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit sowie die Information und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern.