Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung des / der Erziehungsberechtigten. Wenn Sie eine Erstbelehrung für ein Schülerpraktikum benötigen, bringen Sie bitte Ihren Schüler- oder Personalausweis mit.
Alte Bescheinigungen nach § 18 Bundesseuchengesetz (“Rote Karte”) sind weiterhin gültig, wenn Sie den damaligen gesetzlichen Vorschriften entsprachen.
Das Gesundheitsamt ist zuständig, wenn sich Ihr Arbeitsort in den Bezirken: Lichtenberg, Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf befindet. Sollte noch kein Arbeitsort bekannt sein, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Bezirk in dem sich der Wohnort befindet.
Wohnen Sie außerhalb von Berlin und arbeiten in Berlin, legen bitte einen Nachweis Ihres Arbeitgebers (z.B. Arbeitsvertrag oder Absichtserklärung) vor.
Befindet sich Ihr Arbeitsort in einem anderen Bezirk, melden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt Berlin oder Berlin .