Vielen Dank für das starke Engagement der Menschen in der Nachbarschaft und im Bezirk Lichtenberg. In den vergangenen Jahren wurden viele ehrenamtliche Projekte umgesetzt. Hier eine Übersicht ausgewählter Projekte.
+++ Aktuell: Vielen Dank für Ihre zahlreichen Anträge zur Antragsfrist 31.03.2025. Sie erhalten im Mai 2025 eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag. Sollten die Mittel nicht ausgeschöpft werden, gibt es eine neue Antragsrunde. Wir informieren Sie hier. +++
Neu in 2025: Es werden keine Ehrenamtspauschalen ausgezahlt. Die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung von bis zu 3% der förderfähigen Kosten ist möglich. Der Antrag kann auch als Online Formular eingereicht werden.
Auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) von Berlin werden Sachmittel für „Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften“ (FEIN) gewährt. Diese Mittel werden für ehrenamtlich tätige Menschen zur Verfügung gestellt, die bei der Aufwertung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft unterstützen. Wichtige Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne einer sozialen Stadtentwicklung werden dadurch vernetzt und verbessert.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahme auf freiwilligem Engagement basiert und der Allgemeinheit zugänglich ist. Im Antrag muss das Projektvorhaben, der Zeitrahmen, die Erfolgsaussicht und der Einsatz der Sachmittel und des freiwilligen Engagements schlüssig erläutert werden. Die Förderung beträgt maximal 3.500 € je Einzelmaßnahme. Es werden nur die tatsächlich getätigten Zahlungen für Sachmittel genehmigt. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 3 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten der jeweiligen Maßnahme als Pauschale ist möglich, wenn eigene Gegenstände (Büromaterial, Telefon, PKW, etc.) mitgenutzt werden.
Das Kinder- und Jugendschutzgesetz muss eingehalten werden. Sind Maßnahmen geplant, in denen Erwachsene Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, muss vor Projektbeginn ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
Antragsberechtigt sind neben Lichtenberger:innen auch Initiativen und Vereine, die nicht gewinnorientiert arbeiten. Es werden Maßnahmen gefördert, die durch Eigenleistung unter anderem an folgenden Einrichtungen und Anlagen durchgeführt werden:
• Schulen einschließlich Horte
• Kindertagesstätten
• Begegnungsstätten und Nachbarschaftshäuser
• Seniorenfreizeiteinrichtungen
• Sonstige soziale Einrichtungen
• Sportanlagen
• ³Ò°ùü²Ôanlagen
• Öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze
Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich gerne an Anja Klempau, Tel.: 90296 3358 oder E-Mail
Die Anträge können per Online Formular, E-Mail und per Post an:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
SPK SB
10360 Berlin
gestellt werden. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung das Merkblatt und die Informationen zum Datenschutz.