Gehwege, ³§³Ù°ù²¹ÃŸ±ð²Ô und ±Ê±ôä³Ù³ú±ð sind als öffentliches ³§³Ù°ù²¹ÃŸ±ð²Ôland für alle da. Nur in Ausnahmefällen kann das Ordnungsamt gegen eine Gebühr eine zeitlich befristete private Nutzung gestatten, wobei auch dann das Gelände öffentlich zugänglich bleibt. In Charlottenburg-Wilmersdorf haben derzeit 2.900 Gewerbetreibende die Berechtigung, etwas auf den Gehweg zu stellen, zum Beispiel Werbetafeln, Fahrradständer oder Tische und Stühle. Die Zahl der Anträge hat sich von 2.361 im Jahr 2008 auf 2.622 im Jahr 2009 erhöht. Die Zahl der genehmigten ³§³Ù°ù²¹ÃŸ±ð²Ôfeste und anderen Veranstaltungen stieg von 317 im Jahr 2008 auf 337 im Jahr 2009.
Thema des Monats September 2010
Sondernutzung des öffentlichen ³§³Ù°ù²¹ÃŸ±ð²Ôlandes - Fluch oder Segen?
Die Bezirksverordnetenversammlung diskutiert
SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FDP-Fraktion
Fraktion Die Linke
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Bezirksverordnetenversammlung
Rathaus Charlottenburg
- Raum: 226 a
- E-Mail bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
- U7
-
-
Bus
-
- M45
- N7
-