Immissionsrichtwerte bei Lichtbelästigungen

Licht

Worum geht es?

Die Höhe der Immissionsrichtwerte ist abhängig von der planungsrechtlichen Gebietsausweisung und der Zeit.

  • Immissionsort (Einwirkungsort)
    Gebietsart nach Baunutzungsverordnung

    µþ±ð±ô±ð³Ü³¦³ó³Ù³Ü²Ô²µ²õ²õ³Ùä°ù°ì±ð
    (Tag- / Nachtzeit)

  • 1. Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten

    06.00-22.00 Uhr:
    • 1 Lux
    22.00-06.00 Uhr:
    • 1 Lux
  • 2. reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, besondere Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Erholungsgebiete

    06.00-22.00 Uhr:
    • 3 Lux
    22.00-06.00 Uhr:
    • 1 Lux
  • 3. Dorfgebiete, Mischgebiete

    06.00-22.00 Uhr:
    • 5 Lux
    22.00-06.00 Uhr:
    • 1 Lux
  • 4. Kerngebiete, Gewerbegebiet, Industriegebiet

    06.00-22.00 Uhr:
    • 15 Lux
    22.00-06.00 Uhr:
    • 5 Lux

Die konkrete planungsrechtliche Gebietsausweisung für ein bestimmtes Grundstück können Sie auch direkt bei Ihrem bezirklichen erfragen.

Hier erfahren Sie mehr über die Einheit für die µþ±ð±ô±ð³Ü³¦³ó³Ù³Ü²Ô²µ²õ²õ³Ùä°ù°ì±ð, gemessen in .

Über die messtechnische Berücksichtigung der Blendungswirkung von Lichtquellen können Sie sich direkt in der Lichtleitlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) informieren.

Weiterführende Informationen