Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz legt auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetz () den ³¢Ã¤°ù³¾aktionsplan (Entwurf) für das Land Berlin vor.
Die Einführung von ³¢Ã¤°ù³¾aktionsplänen erfolgte im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 (##icon:pdf## ).