Die in den letzten Jahren – insbesondere in den großen Städten und Ballungsräumen Europas – steigende ³¢Ã¤°ù³¾belastung hat die Europäische Union veranlasst, mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002
() erstmalig Vorschriften zur systematischen Erfassung von ³¢Ã¤°ù³¾belastungen zu erlassen.
Zielsetzung ist gleichfalls durch ³¢Ã¤°ù³¾minderungspläne eine Reduzierung zu hoher ³¢Ã¤°ù³¾belastungen zu bewirken. Im Focus dieser Richtlinie stehen die durch Verkehr verursachten ³¢Ã¤°ù³¾belastungen (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr), es ist aber auch der ³¢Ã¤°ù³¾ durch die Industrie zu erfassen.
³¢Ã¤°ù³¾minderungsplanung ist ein mehrstufiger Planungsprozess, um die ³¢Ã¤°ù³¾belastung eines Gebietes erfassen und vermindern zu können. Sie fügt fünf verschiedene Arbeitsschritte zusammen:
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- ³¢Ã¤°ù³¾analyse
- Entwicklung der eigentlichen ³¢Ã¤°ù³¾minderungsplanung
- Durchführung einer Betroffenheitsuntersuchung
- Entwicklung und Durchführung eines Maßnahmenprogramms
Der ³¢Ã¤°ù³¾minderungsplan ist kein theoretisches Planwerk, sondern soll konkrete, umsetzbare Maßnahmen aufzeigen.
Deshalb wird angestrebt spürbare ³¢Ã¤°ù³¾minderungsmaßnahmen vorzusehen, die als Sofortmaßnahmen vom Bürger rasch erlebbar sind.
Ausführliche Informationen zur ³¢Ã¤°ù³¾inderungsplanung erhalten sie hier.