Mit der zum 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Fassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde der bisherige Titel Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) abgelöst.
Hierbei handelt es sich um die Umsetzung der Richtlinie 2008/98/EG (RL 2008/98/EG) über Abfälle vom 19. November 2008) .
Im Zuge dessen wurde eine neue fünfstufige Hierarchie für den Umgang mit Abfällen festgelegt, durch die die altbekannte Dreistufige Vermeidung, Verwertung, Beseitigung ersetzt bzw. erweitert wurde:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung, zum Beispiel energetische
- Beseitigung.
Es werden Begriffe wie beispielsweise Abfall, gefährlicher Abfall, Bioabfall, Vermeidung, Wiederverwendung, Behandlung, Verwertung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und Beseitigung neu definiert.