Senat beschließt Bericht zum Erhalt der Stadtteilmütter

Pressemitteilung vom 15.04.2025

Aus der Sitzung des Senats am 15. April 2025:

Der Senat hat heute den von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, vorgelegten Bericht zum Erhalt der Stadtteilmütter beschlossen. Der Senat kommt damit einem Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses nach.

Die Weiterbeschäftigung der über das Solidarische Grundeinkommen (SGE) finanzierten Stadtteilmütter und die Übernahme in das Landesprogramm Stadtteilmütter im Jahr 2025 ist somit gesichert. Damit können die qualifizierten und erfahrenen Stadtteilmütter weiter tätig sein und ihre wertvolle Arbeit bei der Beratung und Begleitung von Familien leisten.

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Es ist uns gelungen, die Kräfte aus dem Solidarischen Grundeinkommen erfolgreich in das Landesprogramm der Stadtteilmütter zu überführen. In diesem Jahr setzen wir diesen Prozess sukzessive fort. 2024 sind bereits 270 Stadtteilmütter aktiv, davon 49, die über das SGE-Programm finanziert wurden. So erreichen wir jährlich mehr als 50.000 Familien in Berlin und bieten ihnen niedrigschwellige Unterstützung auf Augenhöhe in Nachbarschaften, Schulen und Flüchtlingsunterkünften. Mit der Weiterqualifizierung für die Begleitung von älteren Kindern ab zwölf Jahren stärken wir dieses erfolgreiche Modell nachhaltig.“

Stadtteilmütter sind ein wichtiger Ankerpunkt für Familien mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung. Sie helfen diesen Familien beim Ankommen in Berlin, bei Fragen nach Kindertagesbetreuung und Schulbesuch sowie vielen weiteren Themen rund um das Familienleben. Bei der Verteilung beziehungsweise Zuordnung von Stadtteilmütterstellen auf die Bezirke werden auch die Anzahl sowie die Lage von Flüchtlingsunterkünften berücksichtigt. Neben der Ansprache von Familien durch Stadtteilmütter wird Integration durch viele weitere ÇàÇà²ÝÊÓÆµe vor Ort, wie zum Beispiel über Familienzentren oder über ÇàÇà²ÝÊÓÆµe der Frühen Hilfen unterstützt.

Mit seiner Entscheidung bekräftigt der Senat, die wirkungsvolle Arbeit der Stadtteilmütter langfristig zu sichern und auszubauen, um den sozialen Zusammenhalt in den Bezirken zu stärken und die Integration von Familien zu fördern.