Warnung vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen

Pressemitteilung vom 17.04.2025

Derzeit scheinen Unbekannte vermehrt betrügerisch Zahlungsaufforderungen zu versenden, die angeblich von der Staatsanwaltschaft Berlin stammen und in denen die Adressaten aufgefordert werden, binnen kurzer Frist zur Vermeidung von Inkasso-Maßnahmen Geldstrafen zu überweisen.

Diese Schreiben stammen nicht von der Staatsanwaltschaft Berlin.
Die Unechtheit ist an zahlreichen Umständen zu erkennen, beispielsweise

  • Als Absender ist „StA Berlin“ angegeben, nicht (richtig) „Staatsanwaltschaft Berlin“
  • Der Ãœberweisungsträger weist als Empfänger nicht die „Kosteneinziehungsstelle der Justiz“ auf.
  • Die IBAN-Nummer weist nicht auf ein deutsches Konto (beginnend mit DE…) hin.
  • Es wird mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin zwecks Forderungsbeitreibung gedroht.
  • Es wird lediglich die Zahlungsaufforderung übersandt, nicht aber auch weitere Unterlagen wie Hinweise zu Beratungsangeboten zur Bezahlung von Geldstrafen, zur Beantragung von Tilgungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen oder eine separate Kostenrechnung.
  • Die Schreiben enthalten keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit der INFO-Stelle der Staatsanwaltschaft.

Empfänger derartiger Schreiben werden gebeten,

  • auf diese keine Zahlungen zu leisten und
  • die Schreiben mit dem Betreff „Abteilung 285“ per Mail an poststelle@sta.berlin.de zu senden oder per Post an die Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstr. 91, 10559 Berlin, zu übermitteln.

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Oberstaatsanwalt
Pressesprecher