Derzeit scheinen Unbekannte vermehrt betrügerisch Zahlungsaufforderungen zu versenden, die angeblich von der Staatsanwaltschaft Berlin stammen und in denen die Adressaten aufgefordert werden, binnen kurzer Frist zur Vermeidung von Inkasso-Maßnahmen Geldstrafen zu überweisen.
Diese Schreiben stammen nicht von der Staatsanwaltschaft Berlin.
Die Unechtheit ist an zahlreichen Umständen zu erkennen, beispielsweise
- Als Absender ist „StA Berlin“ angegeben, nicht (richtig) „Staatsanwaltschaft Berlin“
- Der Überweisungsträger weist als Empfänger nicht die „Kosteneinziehungsstelle der Justiz“ auf.
- Die IBAN-Nummer weist nicht auf ein deutsches Konto (beginnend mit DE…) hin.
- Es wird mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin zwecks Forderungsbeitreibung gedroht.
- Es wird lediglich die Zahlungsaufforderung übersandt, nicht aber auch weitere Unterlagen wie Hinweise zu Beratungsangeboten zur Bezahlung von Geldstrafen, zur Beantragung von Tilgungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen oder eine separate Kostenrechnung.
- Die Schreiben enthalten keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit der INFO-Stelle der Staatsanwaltschaft.
Empfänger derartiger Schreiben werden gebeten,
- auf diese keine Zahlungen zu leisten und
- die Schreiben mit dem Betreff „Abteilung 285“ per Mail an poststelle@sta.berlin.de zu senden oder per Post an die Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstr. 91, 10559 Berlin, zu übermitteln.
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Oberstaatsanwalt
Pressesprecher