Für die in der obigen Abbildung gekennzeichneten Flächen wird ein Änderungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) durchgeführt. Ziel ist es, die gekennzeichnete Fläche aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet “³§³¦³óö²Ô±ð²ú±ð°ù²µer Südgelände” (L) zu entlassen. Ferner sollen insbesondere genehmigungsbedürftige sowie zulässige Handlungen inhaltlich angepasst werden.
Der Entwurf der Rechtsverordnung wird mit den dazu gehörenden Karten gemäß § 27 Abs. 3 NatSchG Bln für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Sie können die Unterlagen außerdem im Internet einsehen und sich dort online äußern.
Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder vor Ort zur Niederschrift vorbringen. Die von Ihnen fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.