Negativzeugnis

Vorkaufsrecht

Allgemeine Informationen

Die Käuferin oder der Käufer eines Grundstückes hat gegenüber dem Grundbuchamt unter anderem nachzuweisen, dass für das Grundstück ein gemeindliches Vorkaufsrecht nicht existiert oder nicht ausgeübt wird. Erst dann wird der Eintrag in das Grundbuch vollzogen. Zu diesem Zweck müssen die Vertragsparteien dem Bezirksamt den Verkauf eines Grundstückes anzeigen. Das Bezirksamt prüft, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob es dieses gegebenenfalls ausüben will. Besteht kein Vorkaufsrecht oder soll dieses nicht ausgeübt werden, erteilt das Bezirksamt dem Antragsteller hierüber unverzüglich ein Negativzeugnis gemäß § 28 (1) BauGB, welches zur Vorlage beim Grundbuchamt dient.

Hinweis

Das einen Grundstückskaufvertrag beurkundende Notariat ist verpflichtet, den Kaufvertrag dem Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz anzuzeigen. Üblicherweise wird im Vertrag auch festgelegt, dass das Notariat das erforderliche Negativzeugnis beantragt und wer die Kosten dafür übernimmt.

Voraussetzung

Rechtswirksam gewordener Grundstückskaufvertrag

Erforderliche Unterlagen

  • Datum des Kaufvertrages und die Urkundenrollennummer,
  • die genaue Bezeichnung des Grundstückes, einschließlich der Grundbuchbezeichnung (Straße, Hausnummer, Flur, Flurstück und Grundbuchblatt-Nr.),
  • Name der Kaufvertragsparteien,
  • Angabe des/der ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ôpflichtigen mit Anschrift (bei Adressen im Ausland bitte die Benennung eines Zustellbevollmächtigten im Inland).

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsfrist beträgt 12 Wochen nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen. Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von drei Monaten ausgeübt werden.

³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô

Die Gebühr für das Negativzeugnis nach § 28 Abs. 1 BauGB über das Nichtbestehen oder Nichtausüben eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes beträgt 100 EUR.

Rechtliche Grundlagen


Antragsformular

Bitte reichen Sie uns das vollständig ausgefüllte Antragsformular ausschließlich per E-Mail an stadtplanung@reinickendorf.berlin.de ein.

  • Antragsformular für ein Negativzeugnis

    PDF-Dokument (500.4 kB) - Stand: 2024
    Dokument: BA RDF

Telefonische Sprechzeiten

Di 09:00 – 12:00 Uhr
Do 15:00 – 18:00 Uhr

  • Persönliche Termine nach Vereinbarung.
  • Darüber hinaus können Sie uns montags und freitags auch telefonisch erreichen.
  • Bitte beachten Sie, dass wir am Mittwoch generell nicht erreichbar sind, da wir an diesem Tag Ihre Anträge bearbeiten.

´Ü³Ü²õ³Ùä²Ô»å¾±²µ°ì±ð¾±³Ù

Frau Plewka