Abfallrecht

Müll

Das Umweltamt- und Naturschutzamt überwacht die Entsorgung von gewerblichen Abfällen aus nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) und berät Betreiber. Zudem werden Ordnungsaufgaben nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu Abfallablagerungen auf privaten Grundstücken vollzogen.

Zuständigkeiten anderer µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô

Ansprechpartner:innen

Allgemeine Fragen

Frau Rüdiger

Technische Fragen

Frau Wolff