Das Umweltamt- und Naturschutzamt überwacht die Entsorgung von gewerblichen Abfällen aus nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) und berät Betreiber. Zudem werden Ordnungsaufgaben nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu Abfallablagerungen auf privaten Grundstücken vollzogen.
Abfallrecht

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