Veranstaltungen

Menschenmenge

Bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien dürfen Anwohner nicht übermäßig gestört werden. Eine zeitlich begrenzte Genehmigung oder Ausnahmezulassung kann auf Antrag erteilt werden.

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Rechtliche Grundlagen

Zuständigkeiten anderer µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô

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Frau Lehmann

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Herr Raabgrund