Barriere·Freiheit ist ein Recht
Wir wollen unser Internet·ÇàÇà²ÝÊÓƵ barrierefrei machen.
Barriere·Freiheit bedeutet:
Alle Menschen sollen unser Internet·ÇàÇà²ÝÊÓƵ leicht nutzen können.
Zum Beispiel:
- Menschen mit einer Seh·Behinderung
- Menschen mit Lern·Schwierigkeiten
Barriere·Freiheit ist ein Recht.
Hier steht das Recht auf Barriere·Freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
Die Abkürzung ist BIKTG Bln.
Hier stehen die Regeln für Barriere·Freiheit im Internet:
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Die Abkürzung ist BITV.
Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere·Freiheit.
Wo steht die Erklärung zur Barriere·Freiheit in schwerer Sprache?
- Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
- Im hellgrauen Feld steht: Erklärung zur Barriere·Freiheit.
- Wählen Sie aus: Erklärung zur Barriere·Freiheit.
In der Erklärung zur Barriere·Freiheit steht:
Wie barrierefrei ist dieses Internet·ÇàÇà²ÝÊÓƵ?
Es gibt 3 Möglichkeiten.
Eine Internet·Seite ist:
- barrierefrei
- zum Teil barrierefrei
- nicht barrierefrei
Unser Internet·ÇàÇà²ÝÊÓƵ ist zum Teil barrierefrei.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
Wählen Sie: Erklärung zur Barriere·Freiheit
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Wann wurde die Erklärung zur Barriere·Freiheit zuletzt geändert?
Die Barriere·Freiheit für dieses Internet·ÇàÇà²ÝÊÓƵ muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.
Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere·Freiheit ist vom 24.01.2024.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Die Erklärung zur Barriere·Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.
Zum Beispiel für:
- die Polizei
- das Ordnungsamt
- die BVG
Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.
Haben Sie Probleme bei der Nutzung?
Sie wollen unser Internet·ÇàÇà²ÝÊÓƵ nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,
dann können Sie sich beschweren.
Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:
- etwas nicht lesen können
- etwas nicht verstehen
- die Bedienung zu schwer ist
Wir unterstützen Sie gerne.
Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
E-Mail: pressestelle@lichtenberg.berlin.de
Unten auf der Seite im hellgrauen Feld.
Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Im Abschnitt 5 stehen E-Mail·Adresse und Telefon·Nummer.
Ihre Meldung war ohne Erfolg?
Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet·Auftritt gemeldet.
Wir brauchen bis zu 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung.
Bitte warten Sie diese 4 Wochen ab.
Sie können sich weiter beschweren:
- wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
- wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind
Wenden Sie sich dann an diese Stelle:
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Bürgermeister – Senatskanzlei
Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
Telefon: 030 90223-1515
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de